
M-net AGB für Internet (Glasfaser / DSL), TV und Mobilfunk
M-net AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) direkt vom Anbieter:
- M-net AGB Festnetz (Internet und Telefon, Internetanschluss, Fernsehen)
- M-net AGB Mobilfunk (Allnet Flat sowie mobiles LTE Internet)
Tipp: Wenn Sie einen M-net Vertrag abschließen, speichern Sie sich die zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB ab oder drucken Sie diese aus. So können Sie jederzeit nachprüfen, was für Ihren Anschluss gilt (z.B. Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Preisbestandteile Internetbandbreite und sonstige Vertragsbedingungen).
Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfrist und mehr
Details zu Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist finden Sie in den oben verlinkten M-net AGB. Für die meisten Tarife gelten diese Regelungen, was die Vertragslaufzeit und Kündigung des Anschlusses betrifft:
- Festnetz (Internet, Telefon und TV): Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Verlängerung des Vertrages um jeweils 1 Monate, wenn nicht vorher gekündigt wird (Kündigungsfrist).
- Optional Tarife ohne Mindestvertragslaufzeit (Tarife mit höherem Einrichtungspreis und ohne Aktionsvorteile): Kündigungsfrist 6 Wochen (also z.B. ca. Mitte April zu Ende Mai kündigen).
- Mobilfunk (LTE Internet und Allnet Flat): Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Vertrags-Verlängerung um jeweils 1 Monate, wenn nicht vorher gekündigt wird (Kündigungsfrist).
Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB Nutzung M-net.Telefon-TV-Internet.de

Alle Angaben in diesem Infoportal erfolgen ohne Gewähr. Vor allem bei kurzfristigen Änderungen von Tarifen und Angeboten durch den Anbieter kann die Aktualität unserer Seite nicht immer zeitnah gewährleistet sein. Für Sie als Kunde verbindlich sind die Preise, Angebote und Bedingungen im Onlineshop von M-net (also auf m-net.de).